Fallbeispiel · Software & Technologie
Blockchain-Prüfung für einen Frankfurter Fondsadministrator
Ein Frankfurter Fondsadministrator erhielt für 4.900 € ein unabhängiges Urteil zum Tokenisierungsangebot eines Anbieters und sparte einen sechsstelligen Bau.
Ein realistisches, anonymisiertes Szenario, das zeigt, was dieser Auftrag liefert. Kein Kundenauftrag.
Ergebnisse
Ja für das Abwicklungsregister, Nein für den Kunden-Token
Urteil
etwa 280.000 €
Nicht beauftragter Anbieteraufbau
2, Betriebskosten 900 € bis 2.400 € pro Monat
Ledger-Optionen in der Auswahl
11
Fragen an die Kanzlei
Ausgangslage
Ein Fondsadministrator im Frankfurter Westend, 45 Mitarbeitende, führt die Anlegerregister für etwa 30 geschlossene Fonds anderer Verwalter. Ein Softwareanbieter hatte ein Tokenisierungsprojekt vorgeschlagen: das Anlegerregister auf eine Blockchain legen, jeden Fondsanteil als Token ausgeben und die Anleger ihn in einer Wallet halten lassen, für etwa 280.000 € plus einen fünfjährigen Wartungsvertrag.
Zwei der größeren Fondskunden hatten im vergangenen Jahr nach digitalen Fondsanteilen gefragt, die Frage lag also auf dem Tisch. Die einzige technische Meinung stammte vom Anbieter selbst. Die Geschäftsführung wollte ein unabhängiges Urteil, bevor sie etwas unterschreibt.
Vorgehen
Die Einstiegsstufe ist eine Machbarkeits- und Architekturprüfung für einen Anwendungsfall, also galten die vier Wochen dem Anbietervorschlag und nichts anderem. Die Methode stammt aus den eigenen Jahren des Gründers beim Aufbau einer Plattform für die Ausgabe digitaler Vermögenswerte, wo sich bei jedem Projekt dieselbe Frage stellt: Verdient ein gemeinsames Ledger seinen Platz gegenüber einer herkömmlichen Datenbank?
Woche eins waren Gespräche mit dem Operations-Team und den beiden Fondsverwaltern, die gefragt hatten. Woche zwei zerlegte den Vorschlag in seine zwei eigentlichen Teile: das Abwicklungsregister, also das interne Verzeichnis, wem welcher Fondsanteil gehört, das heute in drei Tabellen liegt und zu jedem Quartalsende von Hand abgestimmt wird, und den Kunden-Token, die Wallet, die jeder Anleger halten würde. Woche drei bepreiste beides gegen einen herkömmlichen Neubau und gegen zwei Ledger-Optionen, ein zugangsbeschränktes Ledger gemeinsam mit der Verwahrstelle und ein öffentliches Netzwerk mit privater Schicht. Woche vier schrieb die Empfehlung.
Die regulatorischen Fragen gingen an die Kanzlei des Unternehmens. Deutschland hat ein eigenes Gesetz, nach dem Wertpapiere als elektronische Registereinträge anstelle von Papierurkunden bestehen dürfen, und die EU hat eine Verordnung für Kryptowerte mit Regeln für alle, die solche Werte ausgeben oder für andere verwahren. Welches davon für einen tokenisierten Fondsanteil gilt, welche Erlaubnis die registerführende Stelle braucht und wer die Wallets der Anleger halten darf, kann nur eine Kanzlei beantworten, also hat die Prüfung sie in einfachen Worten aufgelistet.
Ergebnis
In diesem Szenario fiel das Urteil geteilt aus: Ja für das Abwicklungsregister, Nein für den Kunden-Token. Ein gemeinsames Ledger zwischen Administrator, Verwahrstelle und Fondsverwaltern macht die Abstimmung zum Quartalsende überflüssig, und die beiden Ledger-Optionen lagen bei 900 € bis 2.400 € Betriebskosten im Monat. Der Kunden-Token hätte den Aufbau um etwa 180.000 € verteuert, das Unternehmen zum Verwahrer von Anleger-Wallets gemacht und zwei Kundenwünsche bedient, die ein monatlicher Depotauszug genauso erfüllt. Die Geschäftsführung lehnte den vollständigen Vorschlag ab und bat den Anbieter um ein Angebot allein für das Abwicklungsregister, zu etwa einem Drittel des Preises.
Was es gekostet hat
4.900 € Festpreis, vor Beginn der Arbeit genannt, für eine Machbarkeits- und Architekturprüfung eines Anwendungsfalls: das Ja oder Nein mit dokumentierter Begründung, zwei Ledger-Optionen mit geschätzten Betriebskosten, eine schriftliche Empfehlung mit Kostenschätzung für den Aufbau und die Fragenliste für die Kanzlei. Ein lauffähiger Prototyp auf einem Testnetzwerk mit einer Integration ist die Standardstufe für 12.500 € und war nicht Teil dieses Auftrags. Die Prüfung ist durch unsere 100-Prozent-Geld-zurück-Garantie abgedeckt: volle Erstattung auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Nichts darin ist Rechts- oder Steuerberatung.
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